…ist ein Ort
- der Sammlung und Ausstellung von Kulturgütern
- der grenzübergreifenden Forschung und Publizistik
- kultureller Veranstaltungen, auch in Zusammenarbeit mit polnischen Partnern
- an dem sich der Sitz der Stiftung Brandenburg befindet
Zur Entstehung
Das Haus Brandenburg wurde von der Landsmannschaft Berlin-Mark Brandenburg (heute: Landsmannschaft Ostbrandenburg/Neumark e. V.) errichtet und in Anwesenheit des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Manfred Stolpe am 25. Juli 1999 eingeweiht.
Seit dem 1. April 2002 ist die Stiftung Brandenburg Eigentümerin des Hauses. Die Stiftung wurde am 11. Mai 1974 von der Landsmannschaft Berlin-Mark Brandenburg e. V. gegründet und hat seit 2007 ihren Sitz in Fürstenwalde (Spree).
Im Frühjahr 2013 vereinigten sich die Stiftung Brandenburg und die Stiftung Landsberg (Warthe) durch Zulegung. Die nunmehr neue Stiftung führt den Namen Stiftung Brandenburg und ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Am 5. Juni 2013 genehmigte das Brandenburgische Ministerium des Innern – Stiftungsbehörde – die Neufassung der Stiftungssatzung.
Dort heißt es in § 2, Absatz 2:
„Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst, der Kultur und der Völkerverständigung. Die Stiftung hat das kulturelle Erbe Brandenburgs, besonders des ehemaligen ostbrandenburgischen Gebietes, das heute zur Republik Polen gehört, zu pflegen, es im Bewusstsein der Brandenburger, des gesamten deutschen Volkes und im Geiste einer zukunftsorientierten Zusammenarbeit mit Polen zu erhalten, zu erforschen und für die Gegenwart und Zukunft zu erschließen.“